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sans 100

Entwurf
Genehmigungsplanung
Ausführungsplanung
Bauleitung

Graf-Zeppelin-Str. 18-22 in 53575 Sankt-Augustin

Errichtung von 20 barrierefreien Wohneinheiten
2-geschossige Wohnbebauung mit Staffelgeschossen in 3 Häusern, unterbaut mit Kellerräumen und Tiefgarage mit 29 Stellplätzen, Nutzung von Grundwasser zur geothermischen Beheizung und Warmwassererzeugung

Baujahr

Nutzung

Umbauter Raum

Wohnfläche

Nutzfläche

2008 - 2010

Wohnen

14.000

2.330

1.500

Bauaufgabe

Entwurf und Realisierung einer sich ins Bebauungsumfeld einfügenden, gegliederten Wohnbebauung auf einer der letzten großen Baulücken im Ortsteil Hangelar unter Einbindung der aufstehenden, teilweise denkmalgeschützten, Bestandsgebäude und einer mehr als 100-jährigen Robinie (Naturdenkmal) bei gleichzeitiger Errichtung einer Tiefgarage.

Voraussetzung für die Veräußerung des Grundstücks von Seiten des Spiritaner-Ordens war dessen Forderung, der Entwurf möge dem gemeinschaftlichen Leben zu Zeiten der Klosternutzung gerecht werden. Eine Reihenhausbebauung wie im alten, nordwestlichen Teil des Klostergartens war nicht erwünscht. Die neuen Bewohner sollten sich im späteren Miteinander dem Klostergelände zugehörig fühlen, die Bebauung jedoch nicht das vorhandene, denkmalgeschützte Kloster "erdrücken".

Darüber hinaus musste der Entwurf die Anforderungen der Stadt Sankt Augustin, des Rheinischen Amtes für Denkmalschutz, des Umweltschutzes sowie die Interessen der Nachbarschaft mit denen des Investors und Bauherrn sowie der neuen Bewohner harmonisieren.

Fazit:
In enger Abstimmung mit allen Beteiligten entstand eine moderne und durch den Einsatz von Geothermie und Gründächern auch umweltbewusste Wohnanlage, die sich zur Graf-Zeppelin-Straße zurückhaltend präsentiert. Durch die Reduktion und Form der kubischen Neubauten wird das Baudenkmal „Ehemaliges Kloster Marienau“ zusätzlich betont. In der Tiefe öffnet sich die Bebauung durch transparente, lichtdurchflutete Treppenhäuser und große Fensterflächen. Mit einer klaren Formensprache fügt sich die Baumaßnahme in die Umgebungsbebauung als neue und nicht störende Bebauung ein.

 

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